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Weitere Informationen und Dienste der Behörde: www.belgium.be

Wie viel kostet ein Vereinsarbeiter im soziokulturellen Sektor?

Jose
Besonderheiten

Max. 300 Std/Jahr. Im 1., 2., 4. Quartal: max. 100 Stunden. Im 3. Quartal: max. 190 Stunden

Vorteile

Auf die Entlohnung fallen keine Sozialabgaben an. 

Kosten
347,00 €
/monatl.
Jose
Vereinsarbeiter im soziokulturellen Sektor -  56 Jahr -  Teilzeit -  Stundenlohn: 40,00 €

Einzelheiten zu den Kosten

Fast alle Unternehmer erstellen am Anfang ihrer Tätigkeit einen Businessplan. Und viele vergessen ihn anzupassen, wenn sich ihr Unternehmen erweitert. Denken Sie also daran! 

Die Einstellung eines Arbeitnehmers hat einen großen Einfluss auf Ihre Finanzen. Berücksichtigen Sie die Kosten für einen Arbeitnehmer, um die Durchführbarkeit Ihres Plans sicherzustellen und unangenehme Überraschungen zu vermeiden!

Die monatlichen Kosten umfassen die folgenden Elemente: 

Einzelheiten zu den Kosten Beträge 
Lohn + Vergütungen 347.00
Sozialbeiträge 00.00
Sonstige Kosten 00.00

Lohn und Vergütungen: 347 €/Monat

Jose ist als Vereinsarbeiter im soziokulturellen Sektor tätig. Er ist Dirigent einer Blaskapelle und erhält dafür einen Stundenlohn von 40 Euro.

Sozialbeiträge: 00,00 €/Monat

LSS-Beiträge: Der von einem Vereinsarbeiter bezogene Lohn ist von der Zahlung von Sozialbeiträgen befreit. Steuern: Der Arbeitgeber muss keine Zahlungen einbehalten. Zum Abschluss des Steuerjahres muss der Vereinsarbeiter allerdings eine Steuerzahlung leisten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Vereinsarbeit.

Die oben genannten Kosten umfassen nicht:

  • Die Kosten für ein zugelassenes Sozialsekretariat, einen Dienstleister oder einen Buchhalter.
  • Arbeitsunfallversicherung: Für einen Vereinsarbeiter können wir diesen Kostenpunkt nicht zuverlässig abschätzen. Zu berücksichtigen sind die Tätigkeit des Arbeitnehmers, die Anzahl der Arbeitstage, das Risikoniveau und die Größe Ihres Unternehmens. Bitten Sie Ihren Versicherungsanbieter um eine Kostenschätzung.

Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen müssen eingehalten werden; dazu gehören auch die gesetzlichen Lohntarife.

Es gelten jedoch einige arbeitsrechtliche Ausnahmen:

  • die Kündigungsfrist ist relativ kurz;
  • mit Ausnahme einer Berufskrankheit oder einem Unfall auf dem Arbeitsweg ist die Lohnfortzahlung im Fall von Arbeitsunfähigkeit nicht garantiert;
  • Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf Weiterbildung;
  • Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Lohnzuschläge für abends, nachts oder sonntags geleistete Arbeit;
  • der Verwaltungsaufwand zum Führen der Sozialversicherungsunterlagen ist auf ein Minimum reduziert.

Weitere Informationen erhalten Sie beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch).

Arbeitsvertrag

Die Arbeit unter dieser Regelung setzt einen Arbeitsvertrag voraus. Dies bedeutet, dass die arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden müssen.

Das Gesetz schreibt kein Mindestalter vor, aber der Arbeitnehmer muss berechtigt sein, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein Arbeitsvertrag kann unter Umständen auch mit dem Geschäftsführer der VoG abgeschlossen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass eine andere Person ihr effektiv Weisungen erteilen kann.

Weitere Informationen erhalten Sie beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (auf Französisch).

Formalitäten

Fast geschafft! Sie müssen noch ein paar Dinge in Ordnung bringen:

  • für die soziale Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer,
  • für Sie selbst.

Eine Arbeitsunfallversicherung abschließen

Sie müssen Ihre Arbeitnehmer gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit versichern. Die Versicherung müssen Sie bei einem zugelassenen Versicherer abschließen.

Fedris, die Föderalagentur für Berufsrisiken, besitzt eine Liste mit den zugelassenen Arbeitsunfallversicherern.

Wie viel kostet das?

Jeder Versicherungsgesellschaft steht es frei, ihre eigenen Tarife festzulegen. Der Prämientarif hängt stark von den Risiken in den einzelnen Branchen ab. Es ist am besten, einige von ihnen zu kontaktieren, um das Angebot zu finden, das am besten Ihren Bedürfnissen entspricht.

Zugang zu den Diensten der Sozialen Sicherheit beantragen

Wenn Sie einen oder mehrere Arbeitnehmer eingestellt haben, müssen Sie eine Reihe von Meldungen für sie vornehmen. Fast alle Meldungen und Erklärungen verlaufen über das Internet. Deshalb brauchen Sie Zugang zu den Onlinediensten der sozialen Sicherheit. Erstellen Sie hier ein Benutzerkonto auf ichmöchteeinstellen.be, um einfach Zugang zu den Diensten der sozialen Sicherheit zu erhalten.

Als Arbeitgeber anmelden

Werden Sie zum ersten Mal Arbeitgeber? Dann müssen Sie sich beim LSS melden. Die Angabe wird über Wide, einen Onlinedienst auf der Portalsite der Sozialen Sicherheit vorgenommen. Sobald das Verfahren abgeschlossen ist, erhalten Sie Ihre LSS-Nummer, die Sie als Arbeitgeber identifiziert.

Dimona

Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Arbeitgeber melden, bevor er seine Arbeit aufnimmt. Die Angabe wird über die Unmittelbare Beschäftigungsmeldung (Dimona) vorgenommen. Falls eine Kontrolle durchgeführt wird, entspricht dann alles den Vorschriften.

Melden Sie sich beim Onlinedienst Dimona auf dem Portal der sozialen Sicherheit an, um den Dienstantritt Ihres Arbeitnehmers anzugeben. Dimona existiert auch in einer mobilen Version.